

Institut für Arbeitsplatz- und Gefahrstoffmessungen, Baubiologie und Raumklimamessungen
Dipl.-Ing. (FH) Silvio Kuntzsch
Unsere Leistungen:
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Kompetente Beratung schon bei der Angebotsanfrage
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Unabhängige und professionelle Messung und Probennahme unter Beachtung Ihrer Betriebsabläufe
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Arbeitsplatzmessungen und Arbeitsbereichsanalysen für alle relevanten Stoffgruppen: Stäube, Staubinhaltsstoffe, Aerosole, Fasern, Faserstäube, organische und anorganische Gase und Dämpfe
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Untersuchungen und Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung und Biostoffverordnung
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Sondermessungen sowie Gefahrstoff-Screenings und kontinuierliche Arbeitsbereichsüberwachungen (Langzeitmessungen)
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Messungen im betrieblichen Eigeninteresse
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Überprüfung der Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen
Rechtliche Grundlagen:
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
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Technische Regeln für Gefahrstoffe (u. a. TRGS 400/402)
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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)


Diese Stoffe und Stoffgruppen werden gemessen:
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Aerosole und zweiphasige Systeme, z. B. Kühlschmierstoffe, Ölnebel
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Fasern und Faserstäube, z. B. Asbest, Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle und Hochtemperaturwolle
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Stäube, Nebel, Rauche, z. B. alveolengängiger Staub (A-Staub), einatembarer Staub (E-Staub), Dieselmotoremissionen (DME)
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Staubinhaltsstoffe, z. B. Metalle / Schwermetalle (Chrom, Blei, Kupfer, Cadmium, Nickel, Indium, Chrom-VI-Verbindungen, etc.)
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Organische und anorganische Gase und Dämpfe, z. B. Kohlenwasserstoffe/Lösungsmittel (RCP-Kohlenwasserstoffe)
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Organische und anorganische Säuren, z. B. Flusssäure, Schwefelsäure, Essigsäure
Arbeitsplatzmessungen
Ermittlung der Gefahrstoffkonzentration
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Arbeitsplatzmessungen und Arbeitsbereichsanalysen nach TRGS 400, 402 sowie GefStoffV.
Unsere Expertise - Ihr Vorteil
Wir sind als unabhängiger, kompetenter und objektiver Ansprechpartner für Sie bei allen Fragen rund um das Thema Gefahrstoffe am Arbeitsplatz sowie Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung da.
Das sind Ihre Vorteile:
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unabhängige und professionelle Beratung
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rasche Durchführung der Messungen unter Beachtung der Betriebsbedingungen vor Ort
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qualifizierte Probenahme mittels modernster Geräte
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wir führen ein Qualitätsmanagementsystem gemäß den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17025
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Proben werden in akkreditierten Partnerlaboren untersucht
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gewissenhafte Dokumentation im regelkonformen Ermittlungsbericht nach TRGS 402
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Vorschläge zur Verbesserung der Schutzmaßnahmen
Wir bietet Ihnen als verlässlicher Partner eine ganzheitliche Betreuung: praxiserprobt, unabhängig, unkompliziert und dauerhaft.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Weiterführende Informationen
Anforderungen an durchführende Messstellen und Laboratorien
Grundlage zur Durchführung von Arbeitsplatzmessungen ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 402 (sowie übergeordnet die Gefahrstoffverordnung). Diese beschreibt in der Anlage 1 die Anforderungen an Messstellen, die Ermittlungen und Beurteilungen der Exposition durchführen. Die Durchführung der Arbeitsplatzmessungen ist dabei nicht an eine Akkreditierung (n. DIN EN ISO/IEC 17025) gebunden. Vielmehr ist Voraussetzung zur Durchführung von Arbeitsplatzmessungen die erforderliche Fachkunde sowie die Verwendung geeigneter Einrichtungen (Messgeräte, etc.).
Wir erfüllen die Voraussetzungen nach TRGS 402 sowie DIN EN ISO/IEC 17025 vollumfänglich:
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Fachkunde und personelle Ausstattung
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Messstellenleiter / Probenehmer: abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium,
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über 13 Jahre Erfahrung als Sachverständiger in einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Messstelle für Gefahrstoffe sowie Umweltschutz,
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über 7 Jahre Erfahrung als stellvertretender Leiter einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Messstelle für Gefahrstoffe,
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über 7 Jahre Erfahrung als Qualitätsmanagementbeauftragter in einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Messstelle für Gefahrstoffe,
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Erfahrungen aus über 550 Projekten sowie über 1.600 gemessenen Arbeitsbereichen
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Durchführung von regelmäßigen Weiterbildungen und Erfahrungsaustauschen.
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Anforderung an die Ausstattung
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ausreichende und geeignete Messgeräte sowie Sammelvorrichtungen (Probenahmeköpfe, etc.) zur Durchführung der Arbeitsplatzmessungen,
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regelmäßige Kalibrierung und Wartung der Messtechnik – relevante Geräte sind nach DAkkS (früher DKD) kalibriert,
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räumliche Anforderungen nach TRGS 402 sind erfüllt,
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Transport und Lagerung der Proben ist sichergestellt,
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fachgerechte Analyse der Proben durch externe nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Partner-Laboratorien,
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Führung eines Qualitätsmanagement-Handbuchs analog den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17025,
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Arbeiten werden nach den Qualitätsstandards der geltenden Regeln, Richtlinien, Normen und IFA-Verfahrensanweisungen durchgeführt,
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Durchführung von qualitätssichernden Maßnahmen (Ringversuche, etc.).
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Durchführung von Arbeitsplatzmessungen
Gemäß § 7 der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber die Pflicht, Ausmaß, Art und Dauer der inhalativen Exposition zu ermitteln und zu beurteilen.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen (siehe z. B. TRGS 900) ist eine messtechnische oder nicht messtechnische Ermittlung der inhalativen Belastung (Exposition) durchzuführen. Nicht messtechnische Ermittlungen sind zum Beispiel qualifizierte Expositionsabschätzungen. Meist führen nichtmesstechnische Methoden jedoch nicht zum Ergebnis, da viele Einflussfaktoren am Arbeitsplatz (natürliche und technische Lüftung, Raumgeometrien und Einbauten, verwendete Maschinen, Anlagendurchsätze, Arbeitsweise, etc.) eine qualifizierte Abschätzung nicht ermöglichen. In diesem Fall sind Arbeitsplatzmessungen zur Ermittlung der inhalativen Exposition das Mittel der Wahl.


