Institut für Arbeitsplatz- und Gefahrstoffmessungen, Baubiologie und Raumklimamessungen
Dipl.-Ing. (FH) Silvio Kuntzsch
Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
Gefährdungen erkennen, dokumentieren und einschätzen
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für qualifizierte Gefährdungsbeurteilungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach § 6 Gefahrstoffverordnung.
Seit Januar 2006 fordert die Gefahrstoffverordnung eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung. Sie konkretisiert die allgemeine Forderung des Arbeitsschutzgesetzes in § 5 ArbSchG nach einer Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen sowie den daraus resultierenden Gefährdungen im Unternehmen.
Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und vermieden werden, bevor sie zur Unfall- oder Gesundheitsgefahr führen. Die Gefährdungsbeurteilung ist daher für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz elementar. Die Gefährdungsbeurteilung ist vom Arbeitgeber durchzuführen. Da die spezielle Fachkunde für die Beurteilung und Bewertung einer Gefahrstoffexposition meist fehlen, sind fachkundige und zuverlässige Personen (interne oder externe) schriftlich zu beauftragen.
Als externer Dienstleister mit umfangreichen Erfahrungen in der Messung, Dokumentation und Beurteilung von Gefahrstoffen an Arbeitsplätzen können wir Sie hierbei erfolgreich unterstützen.
Unsere Leistungen:
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Kompetente Beratung schon bei der Angebotsanfrage
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Erfassung aller vorhandenen Unterlagen / Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
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Ermitteln der Gefährdungen / Gefährdungsfaktoren
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Beurteilen der Gefährdungen
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Festlegung / Empfehlung von Arbeitsschutzmaßnahmen
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Gesamtdarstellung in einem Bericht
Rechtliche Grundlagen:
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1)
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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
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Technische Regeln für Gefahrstoffe (u. a. TRGS 400/402/403 sowie 500 und weitere)
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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Die Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung resultiert aus dem Arbeitsschutzgesetz und minimiert bei gewissenhafter Erstellung das Gefahren- und Unfallrisiko für die Mitarbeiter erheblich.
Die Schutzmaßnahmen sind immer der Rangfolge nach dem STOP-Prinzip durchzuführen: 1. Substitution,
2. Technische Schutzmaßnahmen,
3. Organisatorische Schutzmaßnahmen, 4. Persönliche Schutzmaßnahmen.